vorschule

Die Trägerschaft für den Kinderladen Monsterbande übernimmt der Verein Elterninitiative für partnerschaftliche und integrative Erziehung e.V. mit Sitz in Nürnberg. Diesen Verein bilden die Eltern der dort betreuten Kinder sowie Fördermitglieder. So können die Eltern direkt mitreden, mitdenken und mitbestimmen.



Mitgliedschaft

Die Eltern werden, mit Aufnahme des Kindes in unsere Einrichtung, Mitglieder im Trägerverein. Darüber hinaus können ehemalige Familien, Freunde und Förderer der Elterninitiative eine Fördermitgliedschaft beantragen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 € pro Monat. Die aktive Mitgliedschaft erlischt mit dem Ausscheiden des Kindes aus der Einrichtung.

Rechte und Pflichten

Gemäß dem Prinzip der Basisdemokratie bestimmen die Eltern partnerschaftlich und demokratisch über die Leitlinien und Eckpunkte des Kinderladenalltags in Absprache mit dem pädagogischen Personal. Beispielsweise entscheiden die Eltern in mehrheitlicher Entscheidung über neues Personal oder über die Aufnahme neuer Kinder.

Hierfür bilden die monatlichen Beiratssitzungen (=Elternabende) den Rahmen,     bei der jede Familie ein Stimmrecht hat und laut Satzung und Betreuungsvertrag zu einer regelmäßigen Teilnahme verpflichtet ist. (LINK SATZUNG)

Vorstand

Aus dem Kreis der Elternschaft werden jährlich sechs Wahlämter in einer Mitgliederversammlung, die jeweils im März stattfindet, besetzt. Neben einer Kassenprüferin (seit März 2023 Kristin Rieper) wird ein Vorstandsteam gewählt, das den Verein leitet.

Dieses bilden ein(e) Vorsitzende(r) (seit März 2023 Matthias Klose), seine Stellvertreterin (seit März 2022 Lena Ludwig), eine Beisitzerin (seit März 2022 Lisa Voltz) sowie eine Schatzmeisterin (seit März 2023 Anna Hoffstadt).

Elternarbeit

Da der Verein die Trägerschaft für den Kinderladen übernimmt, ist eine Vielzahl von Aufgaben von Verwaltungs- und Antragswesen über Öffentlichkeitsarbeit oder praktische Tätigkeiten wie Wäschedienst, Hofdienst zu erledigen.

Wir erwarten, dass die Eltern die Bereitschaft, die Offenheit und die zeitlichen Ressourcen haben, sich aktiv in den Vereinsalltag einzubringen. Eltern eines Kindes müssen pro Kinderladenjahr mindestens 35 Elternarbeitsstunden leisten, bei Alleinerziehenden derzeit 23 Elternarbeitsstunden. Eltern mit zwei betreuten Kindern in der Einrichtung bringen sich mit mindestens 45 Arbeitsstunden pro Kinderladenjahr ein.